Der EU-Führerschein und seine Einschränkungen
Wer einen EU-Führerschein erstmals erwerben möchte oder eine Verlängerung beantragt, sollte sich über die erforderlichen Untersuchungen sowie über bestimmte Befristungen im Vorfeld informieren.
Der EU-Führerschein wurde zum 01.01.1999 eingeführt und wird Fahrprüfern nach bestandener Fahrprüfung ausgehändigt. Im Gegensatz zu den vorherigen Führerscheinen ist er kein aus Papier bestehendes Heft, sondern eine stabile Karte. Eine Neuausstellung des Fahrzeugscheines kann jedoch gegen eine Gebühr bei der zulässigen Straßenverkehrsbehörde beantragt werden.
Die vorherigen Führerscheine behalten mindestens bis zum Jahr 2032 ihre Gültigkeit, jedoch werden sie nach und nach Europaweit abgeschafft. Die dadurch entstehende einheitliche Fahrerlaubnis soll Kontrolleure zu einer besseren Echtheitsüberprüfung verhelfen.
Die ausgestellte Fahrerlaubnis für die Klassen A, A1, B, BE, M, S, L sowie T wird im Normalfall ohne einer ärztlichen Untersuchung für eine unbefristete Zeit erteilt. Liegt jedoch zum Beispiel ein bestimmter Sehfehler vor, wird auch für eine dieser Klassen eine ärztliche Untersuchung verlangt. Für die Klassen C1 und C1E gilt eine Befristung auf die Vollendung des 50. Lebensjahres sowie eine Befristung für fünf Jahre ab dem 45. Lebensjahr. Die Klassen C, CE, D, D1, DE und D1E werden jeweils auf fünf Jahre befristet.
Für einen erstmaligen Erwerb sowie für eine Verlängerung der Klassen C1, C1E, C und CE ist eine ärztliche Untersuchung erforderlich. Während der Untersuchung wird der Antragssteller auf eignungsausschließende Erkrankungen untersucht. Wer eine Fahrerlaubnis für die Klassen D1, D1E, D und DE erhalten möchte, muss sich einer arbeits-, betriebsmedizinischen Untersuchung unterziehen. Möchte man für diese Klassen allerdings eine Verlängerung der Fahrerlaubnis beantragen, reicht eine ärztliche Bescheinigung aus. Dies gilt allerdings nur bis zum vollendeten 50. Lebensjahr. Zudem ist für den Neuerwerb sowie für eine Verlängerung aller Klassen ein bestandener Sehtest vorzulegen. Dieser ist für eine unbefristete Fahrerlaubnis von einer amtlich anerkannten Sehstelle auszuweisen. Wer jedoch eine befristete Fahrberechtigung bei Ersterwerb und für eine Verlängerung beantragt, hat den Sehtest bei einem Augenarzt durchzuführen.
Gesundheitliche Beeinträchtigungen werden auf dem EU-Führerschein verschlüsselt vermerkt. So bedeutet die Schlüsselzahl 01, dass der Inhaber der Fahrerlaubnis eine Sehhilfe zu tragen hat. Ist der Code 78 auf der Karte vermerkt, deutet er darauf hin, dass die Fahrberechtigung auf ein Automatikgetriebe beschränkt ist.